Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung - Kosten und Regeln

Ines Hirsch

Ines Hirsch

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11. Oktober 2026

Umbau von Wanne zur Dusche in einer Mietwohnung: Vorher ein Bad mit Wanne, nachher eine barrierefreie Dusche.

Der hohe Rand einer Badewanne wird im Alter, nach einer Operation oder bei eingeschränkter Beweglichkeit schnell zur echten Sturzgefahr. Eine Dusche kann mehr Selbstständigkeit ermöglichen, doch in einer Mietwohnung müssen vor dem Umbau Vermieter, Kosten, Rückbau und Fördermittel geklärt werden. Hier finden Sie eine praktische Orientierung zu Genehmigung, Varianten, Preisen und einer möglichst sicheren Gestaltung.

Die wichtigsten Entscheidungen vor dem Badumbau

  • Schriftliche Zustimmung: Vor dem Austausch der Wanne sollte die Erlaubnis des Vermieters vorliegen.
  • Kosten: Rechnen Sie je nach Lösung meist mit 2.500 bis 9.000 Euro.
  • Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad sind bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich.
  • Barrierearm: Eine flache Duschwanne ist nicht automatisch bodengleich oder rollstuhlgerecht.
  • Rückbau: Im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung sollte geregelt werden, was beim Auszug gilt.

Vorher: Badewanne, Toilette, Waschbecken. Nachher: Dusche mit Glastüren, Haltegriffe. Umbau von Wanne zur Dusche in Mietwohnung.

Darf ich die Badewanne in der Mietwohnung einfach durch eine Dusche ersetzen?

Nein, eigenmächtig sollte niemand die Badewanne entfernen. Der Austausch greift in die Bausubstanz, Wasserleitungen und Abdichtung ein und gilt deshalb nicht als einfache Schönheitsreparatur. Ich würde den Umbau erst beauftragen, wenn die schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt.

Bei einem notwendigen Abbau von Barrieren ist die Rechtslage für Mieter günstiger. Nach § 554 BGB können Mieter bauliche Veränderungen verlangen, wenn sie Menschen mit Behinderung eine bessere Nutzung der Wohnung ermöglichen. Ein ärztliches Attest, ein Bescheid über den Pflegegrad oder eine Stellungnahme der Wohnberatung kann zeigen, warum der Umbau erforderlich ist.

Das bedeutet trotzdem nicht, dass jeder Vermieter jede gewünschte Ausführung akzeptieren muss. Er darf berechtigte Interessen an der Bausubstanz, der späteren Vermietbarkeit oder dem Schutz vor Schäden geltend machen. Außerdem kann er eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Bei einem reinen Komfortwunsch ohne gesundheitliche Notwendigkeit besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung.

Welche Duschlösung passt zu Bad und Budget?

Für Mietwohnungen sind Lösungen interessant, die möglichst wenig in den Raum eingreifen und den vorhandenen Anschluss nutzen. Entscheidend ist nicht nur die Einstiegshöhe, sondern auch, ob der Abfluss ausreichend tief liegt und der Boden das notwendige Gefälle aufnehmen kann.

Variante Orientierungskosten Vorteile Grenzen
Flache Duschwanne im vorhandenen Wannenbereich ca. 2.500 bis 4.500 Euro Schneller Einbau, wenig Rückbau, oft nur ein bis zwei Arbeitstage Kleine Restschwelle, nicht immer für Rollator oder Rollstuhl geeignet
Nahezu bodengleiche Systemdusche ca. 4.000 bis 6.500 Euro Guter Kompromiss aus Sicherheit, Kosten und kurzer Bauzeit Technische Prüfung von Abfluss und Bodenaufbau nötig
Bodengleich geflieste Dusche ca. 5.000 bis 9.000 Euro Große Bewegungsfläche, individuelle Gestaltung, sehr niedriger Einstieg Mehr Abdichtungs- und Fliesenarbeiten, meist drei bis fünf Arbeitstage

Eine Schnellmontage innerhalb eines Tages kann funktionieren, wenn eine passende Duschwanne eingesetzt wird und Leitungen sowie Untergrund unkompliziert sind. Bei einer echten bodengleichen Dusche kann der Aufwand deutlich steigen, besonders in Altbauten mit hoch liegendem Abfluss. „Bodengleich“ ist deshalb keine reine Produktfrage, sondern hängt von der Konstruktion des gesamten Bodens ab.

Für viele ältere Menschen ist eine flache Duschwanne mit rutschhemmender Oberfläche die vernünftigste Lösung. Wer beim Duschen Unterstützung benötigt, sollte zusätzlich einen stabilen Sitz, Haltegriffe und ausreichend Platz für eine Hilfsperson einplanen. Eine schicke Glaswand bringt wenig, wenn sie den Zugang unnötig verengt.

Was kostet der Umbau und wer bezahlt ihn?

Die Kosten hängen vor allem von der Duschform, dem Abfluss, den Fliesenarbeiten und der gewünschten Ausstattung ab. Für einen einfachen Austausch an gleicher Stelle halte ich 2.500 bis 4.500 Euro für eine realistische erste Orientierung. Wird der Boden geöffnet, müssen Leitungen verlegt oder mehrere Wandflächen erneuert werden, sind auch 8.000 Euro und mehr möglich.

  • Demontage und Entsorgung der Badewanne kosten häufig einige hundert Euro.
  • Sanitärarbeiten verteuern das Projekt, wenn Abfluss oder Armatur versetzt werden müssen.
  • Wandverkleidungen und Fliesen sind oft günstiger und schneller als eine komplette Neuverfliesung.
  • Haltegriffe, Duschsitz und rutschhemmender Boden sollten nicht aus Spargründen entfallen.
  • Bei schwierigen Altbauverhältnissen können für Estrich-, Abdichtungs- oder Leitungsarbeiten 2.000 bis 5.000 Euro zusätzlich entstehen.

In der Mietwohnung trägt zunächst meist derjenige die Kosten, der den Umbau veranlasst. Übernimmt der Vermieter die Maßnahme freiwillig, sollte schriftlich festgehalten werden, welche Ausführung vereinbart ist und ob eine Mieterhöhung ausgeschlossen oder vorgesehen ist. Eine automatische Erstattung durch den Vermieter gibt es bei einem vom Mieter gewünschten Umbau nicht.

Wer einen Pflegegrad hat, kann für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen. Die Verbraucherzentrale rät, den Antrag vor Beginn der Arbeiten mit Kostenvoranschlag und Begründung einzureichen. Ohne schriftliche Bewilligung bleibt das Risiko bestehen, auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.

So gehen Sie bei Zustimmung und Zuschuss richtig vor

  1. Situation dokumentieren: Fotografieren Sie die Badewanne, messen Sie den Raum und beschreiben Sie konkret, warum der Einstieg problematisch ist.
  2. Wohnberatung nutzen: Eine Wohnberatungsstelle kann prüfen, ob eine flache Duschwanne genügt oder eine größere Lösung sinnvoll ist.
  3. Angebote einholen: Lassen Sie sich mindestens ein, besser zwei oder drei detaillierte Angebote erstellen. Der Kostenvoranschlag sollte Demontage, Abdichtung, Montage, Entsorgung und Nebenarbeiten getrennt ausweisen.
  4. Vermieter anschreiben: Fügen Sie eine Skizze, das Angebot und gegebenenfalls Attest oder Pflegegradbescheid bei.
  5. Rückbau klären: Vereinbaren Sie, ob die Dusche beim Auszug bleiben darf oder ob die ursprüngliche Badewanne wieder eingebaut werden muss.
  6. Pflegekasse beantragen: Stellen Sie den Antrag vor Auftragserteilung und warten Sie den Bescheid ab.
  7. Erst danach beauftragen: Beginnen Sie die Arbeiten erst, wenn die nötigen Zustimmungen und Förderzusagen vorliegen.

In die Vereinbarung mit dem Vermieter gehören außerdem die Auswahl des Fachbetriebs, die Haftung bei Wasserschäden und die Frage, wer Reparaturen an der eingebauten Dusche übernimmt. Gerade der letzte Punkt wird gern vergessen. Eine klare Regelung verhindert später Diskussionen über Silikonfugen, Armaturen oder eine beschädigte Duschwand.

Die KfW-Förderung für Barrierereduzierung war 2026 zeitweise geöffnet, ist nach Angaben der KfW seit dem 31. Juli 2026 wegen ausgeschöpfter Mittel jedoch für neue Anträge geschlossen. Regionale Programme, kommunale Zuschüsse oder ein zinsgünstiger Förderkredit können trotzdem infrage kommen. Förderbedingungen ändern sich schnell, deshalb sollte der aktuelle Stand vor Auftragserteilung geprüft werden.

Was bei einem barrierearmen Bad wirklich zählt

Eine sichere Dusche braucht nicht zwingend den teuersten Komplettumbau. Aus meiner Sicht machen rutschhemmender Boden, gute Beleuchtung und ein sicherer Halt im Alltag oft mehr Unterschied als eine besonders große Glasfläche.

  • Die Duschfläche sollte möglichst großzügig sein. Als Orientierung gelten 1,20 x 1,20 Meter, für Rollator, Rollstuhl oder Unterstützung durch eine zweite Person sind 1,50 x 1,50 Meter angenehmer.
  • Ein fest montierter Haltegriff ist zuverlässiger als ein Saugnapfgriff. Dieser kann sich lösen und sollte nicht als dauerhafte Sicherheitslösung betrachtet werden.
  • Ein Duschsitz entlastet Menschen, die nicht lange stehen können. Wichtig sind eine stabile Befestigung und genügend Platz zum Ein- und Aussteigen.
  • Ein Thermostatmischer mit Temperaturbegrenzung schützt vor Verbrühungen und lässt sich leichter bedienen.
  • Die Tür sollte nach außen öffnen oder als Schiebetür ausgeführt sein, damit sie bei einem Sturz nicht blockiert.
  • Blendfreie, helle Beleuchtung und ein gut sichtbarer Kontrast zwischen Boden, Wand und Griffen erleichtern die Orientierung.

Die Empfehlungen der Verbraucherzentrale zur Barrierefreiheit nennen für Bäder Bewegungsflächen von 1,20 x 1,20 Meter und idealerweise 1,50 x 1,50 Meter. In einer bestehenden Mietwohnung sind diese Maße nicht immer erreichbar. Dann sollte man wenigstens den Zugang frei halten und die Ausstattung so anordnen, dass eine Hilfsperson nicht seitlich eingeklemmt steht.

Welche Fehler beim Wannenumbau teuer werden können

Der häufigste Fehler ist, nur den Preis der Duschwanne zu vergleichen. Ein günstiges Angebot kann wichtige Positionen wie Abdichtung, Entsorgung, Wandreparatur oder die Anpassung des Abflusses auslassen. Ich würde deshalb immer auf einen vollständigen Festpreis mit Leistungsbeschreibung bestehen.

  • Die Arbeiten beginnen, bevor der Vermieter schriftlich zugestimmt hat.
  • Der Zuschuss wird erst nach dem Umbau beantragt.
  • Eine niedrige Duschwanne wird als vollständig rollstuhlgerecht beworben, obwohl eine Schwelle bleibt.
  • Der Abfluss wird nicht auf ausreichende Höhe und Gefälle geprüft.
  • Haltegriffe werden nur an Fliesen befestigt, ohne den Untergrund und die Tragfähigkeit zu berücksichtigen.
  • Die Rückbaupflicht beim Auszug wird nicht geregelt.
  • Der Betrieb verfügt über keine erkennbare Erfahrung mit Abdichtung und barrierearmen Bädern.

Besonders kritisch ist eine undichte Dusche. Ein Wasserschaden kann nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch die darunterliegende Wohnung betreffen. Deshalb gehören Abdichtung, Leitungsanschlüsse und Gefälle in die Hände eines Fachbetriebs, selbst wenn einzelne Oberflächenarbeiten in Eigenleistung erfolgen sollen.

Die passende Dusche ist eine langfristige Sicherheitsentscheidung

Für die meisten Mietwohnungen ist eine flache Systemdusche ein guter Ausgangspunkt, wenn der Umbau schnell und mit begrenztem Eingriff erfolgen soll. Bei deutlicher Pflegebedürftigkeit oder Nutzung mit Rollator lohnt sich eine bodengleiche Lösung, sofern der Bodenaufbau das zulässt.

Entscheidend ist die Reihenfolge. Erst die persönliche Alltagssituation prüfen, dann die technische Machbarkeit klären, anschließend Zustimmung und Förderung sichern und erst danach den Auftrag vergeben. So wird aus dem Austausch der Badewanne eine Lösung, die mehr Selbstständigkeit, weniger Sturzrisiko und Planungssicherheit für die Mietwohnung schafft.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Beauftragen Sie den Umbau erst, wenn die schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt. Nach § 554 BGB können Mieter bei notwendigem Abbau von Barrieren eine bauliche Veränderung verlangen, etwa bei Behinderung oder eingeschränkter Beweglichkeit. Ein Attest, Pflegegradbescheid oder eine Stellungnahme der Wohnberatung kann den Bedarf belegen.

Eine flache Duschwanne im vorhandenen Wannenbereich kostet meist etwa 2.500 bis 4.500 Euro und lässt sich oft innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen einbauen. Eine nahezu bodengleiche Systemdusche liegt häufig bei 4.000 bis 6.500 Euro. Eine bodengleich geflieste Dusche bietet mehr Bewegungsfläche, kostet aber meist 5.000 bis 9.000 Euro und erfordert eine technische Prüfung von Abfluss und Bodenaufbau.

Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 Euro übernehmen. Den Antrag sollten Sie vor Beginn der Arbeiten mit Kostenvoranschlag und Begründung einreichen und möglichst die schriftliche Bewilligung abwarten.

In einer Zusatzvereinbarung oder im Mietvertrag sollte feststehen, ob die Dusche bleiben darf oder die ursprüngliche Badewanne wieder eingebaut werden muss. Regeln Sie außerdem, wer für Reparaturen, Silikonfugen, Armaturen, die Duschwand und mögliche Wasserschäden haftet.

Wichtig sind ein rutschhemmender Boden, gute Beleuchtung, ein fest montierter Haltegriff und bei Bedarf ein stabiler Duschsitz. Eine flache Duschwanne ist nicht automatisch bodengleich oder rollstuhlgerecht. Für eine Hilfsperson sind größere Bewegungsflächen von bis zu 1,50 x 1,50 Metern besonders hilfreich.
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Autor Ines Hirsch
Ines Hirsch
Ich bin Ines Hirsch und bringe acht Jahre Erfahrung im Bereich Seniorenleben mit. Mein Interesse für die Themen Pflege, Wohnen und Alltag von Senioren entstand aus der persönlichen Begegnung mit älteren Menschen in meiner Familie und im Freundeskreis. Ich finde es wichtig, die Herausforderungen und Bedürfnisse dieser Lebensphase zu verstehen und darüber aufzuklären. In meinen Beiträgen konzentriere ich mich darauf, komplexe Themen verständlich zu machen und aktuelle Trends zu beleuchten. Dabei arbeite ich stets sorgfältig, überprüfe meine Quellen und bemühe mich, hilfreiche und präzise Informationen zu liefern. Mein Ziel ist es, Leserinnen und Leser zu unterstützen, indem ich praktische Tipps und Einblicke gebe, die ihren Alltag bereichern können.
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