Wer einen Angehörigen zu Hause versorgt, möchte vor allem wissen, mit welchem monatlichen Betrag tatsächlich gerechnet werden kann. Die aktuelle Pflegegeld-Tabelle zeigt die Leistungen nach Pflegegrad und macht zugleich sichtbar, wann sich Pflegegeld, Pflegedienst und weitere Hilfen sinnvoll kombinieren lassen. Für 2026 gelten folgende Beträge.
Die wichtigsten Pflegegeldbeträge auf einen Blick
- Pflegegrad 2 erhält 347 Euro Pflegegeld monatlich.
- Pflegegrad 3 erhält 599 Euro monatlich.
- Pflegegrad 4 erhält 800 Euro monatlich.
- Pflegegrad 5 erhält 990 Euro monatlich.
- Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung gemeinsam genutzt werden.

Die Pflegegeld-Tabelle für 2026 im schnellen Überblick
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sichergestellt wird. Die Höhe hängt ausschließlich vom anerkannten Pflegegrad ab, nicht vom Einkommen der pflegebedürftigen Person.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Ambulante Pflegesachleistungen monatlich | Entlastungsbetrag monatlich |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Pflegegeld | Keine reguläre Sachleistung | Bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | Bis zu 796 Euro | Bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | Bis zu 1.497 Euro | Bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | Bis zu 1.859 Euro | Bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | Bis zu 2.299 Euro | Bis zu 131 Euro |
Die Beträge für Pflegesachleistungen sind keine Barauszahlung. Sie gelten als Höchstbetrag für zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro wird ebenfalls zweckgebunden eingesetzt und in der Regel gegen Nachweis erstattet.
Wann Pflegegeld gezahlt wird
Voraussetzung ist zunächst ein anerkannter Pflegegrad von 2 bis 5. Außerdem muss die häusliche Pflege tatsächlich organisiert sein. Pflegegeld wird also nicht allein deshalb gezahlt, weil eine Person pflegebedürftig ist, sondern weil die Versorgung im häuslichen Umfeld sichergestellt wird.
Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann damit beispielsweise die Unterstützung eines Angehörigen anerkennen oder notwendige Ausgaben im Pflegealltag auffangen. Eine detaillierte Abrechnung jeder einzelnen Ausgabe ist normalerweise nicht erforderlich, die Pflege muss aber weiterhin funktionieren.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld. Gerade hier wird häufig etwas verwechselt: Der monatliche Entlastungsbetrag darf für anerkannte Unterstützungsangebote, Betreuung, Haushaltshilfen oder bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes verwendet werden, ist aber nicht frei auszahlbar.
Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides
Die Entscheidung hängt weniger vom Pflegegrad als vom tatsächlichen Alltag ab. Wer die Pflege weitgehend selbst übernimmt, ist mit Pflegegeld oft flexibel. Wenn morgens, bei der Körperpflege oder bei Medikamenten regelmäßig professionelle Unterstützung nötig ist, kann eine Pflegesachleistung die Familie spürbar entlasten.
| Leistungsart | Geeignet, wenn | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Angehörige oder andere private Pflegepersonen übernehmen die Versorgung. | Es wird monatlich ausgezahlt und setzt gesicherte häusliche Pflege voraus. |
| Pflegesachleistung | Ein ambulanter Dienst übernimmt Pflege, Betreuung oder Haushaltshilfe. | Die Pflegekasse rechnet bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt mit dem Dienst ab. |
| Kombinationsleistung | Familie und Pflegedienst teilen sich die Versorgung. | Das Pflegegeld sinkt anteilig, wenn Sachleistungen genutzt werden. |
Aus meiner Sicht ist die Kombination oft die realistischste Lösung. Ein Pflegedienst kann die körperlich anstrengende Morgenpflege übernehmen, während Angehörige weiterhin Betreuung, Einkäufe oder Begleitung organisieren. Das schützt die Familie davor, die gesamte Versorgung dauerhaft allein tragen zu müssen.
So wird die Kombinationsleistung berechnet
Die Berechnung folgt einem einfachen Verhältnis. Wird beispielsweise bei Pflegegrad 3 genau die Hälfte des Sachleistungsbudgets genutzt, bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes erhalten.
Ein Beispiel macht es klarer: Der monatliche Höchstbetrag für Sachleistungen bei Pflegegrad 3 liegt bei 1.497 Euro. Kostet der Pflegedienst monatlich 748,50 Euro, sind 50 Prozent des Budgets ausgeschöpft. Von den 599 Euro Pflegegeld bleiben dann 50 Prozent, also 299,50 Euro.
Wichtig ist, dass nicht einfach der Rechnungsbetrag vom Pflegegeld abgezogen wird. Entscheidend ist der prozentuale Anteil des genutzten Sachleistungsbudgets. Ich empfehle, die Berechnung vor Vertragsabschluss mit der Pflegekasse oder einem Pflegedienst schriftlich durchzugehen, damit es später keine Überraschung bei der Auszahlung gibt.
Weitere Leistungen, die das Pflegebudget ergänzen
Das Pflegegeld ist nur ein Baustein. Je nach Situation können weitere Leistungen die häusliche Pflege deutlich erleichtern.
| Leistung | Höhe oder Umfang 2026 | Wofür sie gedacht ist |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | Bis zu 131 Euro monatlich | Betreuung, Haushaltshilfe und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro | Ersatzpflege bei Urlaub, Krankheit oder vorübergehend höherem Pflegebedarf |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen |
| Wohnungsanpassung | Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme | Zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche, Rampen oder Türverbreiterungen |
Für pflegende Angehörige kann zusätzlich die soziale Absicherung wichtig sein. Wer eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Rentenversicherungsbeiträge erwerben.
Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort am Monatsende. Nicht verbrauchte Beträge können in Folgemonate übertragen werden. Trotzdem lohnt es sich, Belege und Abrechnungen geordnet aufzubewahren, denn ohne Nachweis erfolgt meist keine Erstattung.
Antrag, Beratung und typische Stolperfallen
Der erste Schritt ist ein Antrag bei der Pflegekasse. Danach beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten eine entsprechende Gutachterstelle mit der Begutachtung. Entscheidend ist nicht nur, wobei Hilfe benötigt wird, sondern wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann.
Für die Begutachtung sollte der Pflegealltag einige Tage lang notiert werden. Dazu gehören Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, bei Orientierung und Haushalt. Viele Angehörige schildern aus Höflichkeit nur die guten Tage und unterschätzen dadurch den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss außerdem einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Für Pflegegrad 2 bis 5 gilt grundsätzlich ein halbjährlicher Turnus. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung weiterhin vierteljährlich nutzen, wenn sie mehr Unterstützung brauchen.
Ein häufiger Fehler ist, Pflegegeld und Entlastungsbetrag als frei verfügbares gemeinsames Monatsbudget zu betrachten. Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, während der Entlastungsbetrag zweckgebunden bleibt. Auch bei einer Veränderung des Pflegearrangements sollte die Pflegekasse sofort informiert werden, weil sich dadurch die Höhe der Leistung ändern kann.
Die passende Leistung beginnt mit dem tatsächlichen Pflegealltag
Die höchste Summe ist nicht automatisch die beste Lösung. Pflegegrad 5 bringt zwar bis zu 990 Euro Pflegegeld, zugleich ist der Unterstützungsbedarf meist so groß, dass Angehörige ohne Pflegedienst, Hilfsmittel oder Entlastungsangebote schnell an ihre Grenzen kommen.
Ich würde deshalb zuerst ehrlich prüfen, wer welche Aufgaben übernimmt und an welchen Stellen regelmäßig Hilfe fehlt. Danach lässt sich entscheiden, ob reines Pflegegeld, ein ambulanter Dienst oder eine Kombination sinnvoll ist. So wird aus der Tabelle keine bloße Zahlensammlung, sondern eine brauchbare Grundlage für eine tragfähige Pflege zu Hause.